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Das neue Prostituiertenschutzgesetz

Zum 1. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Für die Beschäftigten im Rotlicht wird sich einiges ändern. Die wichtigsten Änderungen sind neue Auflagen für Bordelle und Prostitutionsstätten und die Anmeldepflicht für alle Beschäftigten in der Prostitution.

Dazu kommt die viel diskutierte Kondompflicht. Dabei geht es weniger darum, dass jemand kontrollieren wird, ob denn auch ein Kondom benutzt wird. Es soll viel mehr die Position der Frauen stärken, Sex ohne Kondom abzulehnen, beziehungsweise den Männern deutlich machen, dass sie sonst eine Straftat begehen.

Eigentlich war schon lange klar, dass es eine Gesetzesänderung geben muss. Nach langem Ringen wurde das neue Gesetz vergangenen Sommer dann verabschiedet. Es wurden viele Kompromisse zwischen den verschiedenen Lagern eingegangen und herausgekommen ist der Versuch einer Regulierung des Prostitutionsgewerbes. Gleichzeitig wurde das Strafgesetz angepasst, um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/36/EU gegen Menschenhandel zu gewährleisten. Die Änderungen des Strafgesetzes sind bereits in Kraft.

Die Umsetzung des Gesetzes wirft nach wie vor viele Fragen auf. Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das ein Gesetz zur Umsetzung erlassen hat. Viele andere Bundesländer wie auch Berlin haben den Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen und es ist noch unklar, wie das Gesetz umgesetzt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz auch wirklich die Situation der Frauen verbessert, und hilft Menschenhandel einzudämmen. Das Gesetz ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Wir vom Netzwerk gegen Menschenhandel wünschen uns aber eine noch viel klarere Position und die Einführung des nordischen Modells.

Hier finden Sie einen ausführlicheren Artikel zum Thema.

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